Der Begriff Fahrdienst bezeichnet
- im Bahnbetrieb Tätigkeiten zur Abwicklung von Zug- und Rangierfahrten, siehe Fahrdienstvorschrift
- Dienstleistungen mit Fahrzeugen im sozialen Bereich
- Krankentransporte
- Essen auf Rädern
- Behindertentransporte
- Transportleistungen
- Brief- und Paketdienste,
- Taxiunternehmen,
- Kleinguttransporte
- Kurier-Express-Paket-Dienst.




